Allgemeine Geschäftsbedingungen FrankenTel Preselect der time to market GmbH.

Der Service "FrankenTel" der time to market GmbH, Leibnizstraße 12, 97204 Höchberg (nachfolgend "ttm" genannt) stellt Festnetztelefondienstleistungen aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags mit der Firma ttm über die Teilnahme am Festnetzdienst. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht.

1 Allgemeines
1.1 Die ttm stellt für den Kunden ab dem unter Punkt 2 genannten Zeitpunkt Verbindungen zu Anschlüssen innerhalb und außerhalb des Ortsnetzes her.
1.2 Die Nutzung des Verbindungsnetzes erfolgt im Pre-Selection-Verfahren:
Hierfür wird für alle Verbindungen der Verbindungsnetz-betreiber fest voreingestellt. Die Pre-Selection erfolgt in Abhängigkeit von dem gewählten Tarif nur für Ferngespräche, nur für Ortsgespräche oder für Fern- und Ortsgespräche.
Nach Bearbeitung des Auftrags durch den Anschlussnetzbetreiber, i.d.R. die Deutsche Telekom AG, und Umschaltung in der zuständigen Ortsvermittlungsstelle kann der Teilnehmer alle Verbindungen über den Verbindungsnetzbetreiber führen. Sofern ein Preselection-Kunde eine dauerhafte Voreinstellung auf die ttm mit dieser vereinbart und für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten nicht über die vereinbarte Voreinstellung telefoniert, kann ttm den Vertrag kündigen.
1.3 Im Pre-Selection-Verfahren werden Änderungen dieser Bedingungen oder Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang dem Kunden elektronisch (Self care Portal), oder schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht. Die ttm wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.FrankenTel.de für den Kunden einsehbar.

2 Vertragsabschluss
2.1 Der Kunde kann sich online, per Fax oder per Post für einen der ttm Festnetzdienste anmelden. Dafür hat er alle erforderlichen Angaben im Bestellprozess wahrheitsgemäß auszufüllen.
2.2 Das Vertragsverhältnis beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist mit dem in der Auftragsannahmebestätigung angegebenen Datum. Die automatische Verbindungsführung aller Verbindungen (Preselection) kann technisch erst erfolgen, nachdem der Anschlussnetzbetreiber in seiner Ortsvermittlungsstelle eine entsprechende Schaltung veranlasst hat. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und hält die ttm bzw. die Telefongesellschaft von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht von ttm zu vertretenden Verzögerung oder Terminveränderung bei der Durchführung des Pre-Selection Auftrages entstehen.
2.3 Zur Annahme des Antrages des Kunden zur Teilnahme am Festnetzdienst behält sich ttm vor,
a) im Rahmen einer Bonitätsprüfung bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei oder einem angegebenen Kreditinstitut gemäß Ziffer 13 Auskünfte einzuholen und die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen;
b) die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit der Firma ttm oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;
c) die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung gem. § 11 TKV abhängig zu machen;
d) den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern.

3 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
3.1 Angebote und Leistungen von ttm stehen unter dem vorbehalt technischer und betrieblicher Realisierbarkeit.
3.2 Mögliche Verbindungsarten sind Telefonate, Faxe und Datenübertragungen. Die Telefongesellschaft bedient sich zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze anderer Netzbetreiber. Die ttm ist berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden. Die Verpflichtung von ttm zur Leistungserbringung wird beschränkt durch die Verfügbarkeit von Vorleistungen, insbesondere der Übertragungswege der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber.
3.3 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege oder Hardware- bzw. Software-Erweiterungen Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung neuer Kundenanschlüsse gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen.
3.4 Die ttm behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Festnetzleitungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindungen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungs-schwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Festnetzdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, vorbehaltlich verweisen wir auf Punkt 11 dieser AGB.
3.5 Die ttm behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Auf Anfrage des Kunden erteilt die ttm Auskunft, welche Nummern hierunter fallen.
3.6 Fristen und Termine seitens ttm sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3.7 Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Pflichten des Kunden.
3.8 Verzögerungen bei erstmaliger Umschaltung gehen nicht zu Lasten von ttm. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber der ttm sind ausgeschlossen, soweit ttm nicht nach Ziffer 11 haftet.
3.9 ttm ist berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder auf Grund betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
3.10 Die ttm wird jede Leistungsunterbrechung des Netzbetriebes unverzüglich beheben.
3.11 Soweit ttm Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.
3.12 ttm ist berechtigt, die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere zum Schutz des Kunden zu sperren für den Fall,
a) dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht;
b) des Vorliegens der Voraussetzungen der Ziff. 6.5.e;
c) der Verletzung der Ziff. 4.;
d) dass der Kunde ttm keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Rechnung mit dem Vermerk „unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.“ zurückkommt, bis zur Vermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift, um die sich die Firma ttm durch Nachfrage bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Es wird für die Ermittlung ein Betrag in Höhe von € 11,- zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben, resultierend aus dem entsprechenden Aufwand. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der ttm geringere Kosten nachzuweisen.
3.13 Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der ttm sachgerecht und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet,
a) erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen,
b) ttm unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Bestandteil des Auftrages sind mitzuteilen; gleiches gilt für Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger vertraglicher Angaben,
c) die Dienstleistungen von ttm nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die von ttm zur Verfügung gestellten Telekommunikationswege zu verbreiten, abzurufen oder zu übermitteln,
d) ausschließlich fernmelde- und telekommunikations-rechtlich zugelassene Endeinirichtungen zu betreiben,
e) ttm von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer missbräuchlichen Nutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen beruhen, wenn und soweit der Kunde diesen Nutzung zu vetreten hat.
4.2 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die ttm wird dem Kunden hierzu ihre Anforderung mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von ttm die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen;
b) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von ttm einzuführen;
c) die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen;
d) ausschließlich solche Einrichtungen und Anwendungen mit dem Anschluss zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften der RegTP gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG), entsprechen und in den öffentlichen Netzen der Bundesrepublik zulässig sind;
e) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen zu ermöglichen;
f) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden;
g) Änderungen der für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten persönlichen Daten ist ttm unverzüglich anzuzeigen.
4.3 Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist ttm berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist.

5 Nutzung durch Dritte
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftlicher Zustimmung von ttm auf Dritte zu übertragen. Bei Verweigerung der Zustimmung steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
5.2 Ein Weiterverkauf von Leistungen, unentgeltlich oder entgeltlich, die die ttm im Rahmen dieses Vertrages gegenüber dem Kunden erbringt, ist dem Kunden untersagt, es sei denn, die ttm hat dem Weiterverkauf vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Kunde der ttm eine Vertragsstrafe in Höhe des durch den Weiterverkauf der Leistungen der ttm erzielten Umsatzes sowie den Ersatz eines eventuell darüber hinausgehenden Schadens. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Verträge sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Annahme des Auftrages bzw. der Leistungsbereitstellung.
6.2 Sofern im jeweiligen Auftragsformular, besonderen Geschäftsbedingungen oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung mit ttm keine besondere Kündigungsfrist vorgesehen ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, danach mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Falls keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonates zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6.3 ttm ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern innerhalb von zwei Monaten nach Aktivierung der Preselection keine Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung erfolgt.
6.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.5 ttm ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages u.a. berechtigt, wenn:
a) der Kunde sich trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig verhält;
b) der Kunde Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei Benutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
c) der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankündigung einstellt;
d) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;
e) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt und/oder eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann;
f) der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungsbeträge in Höhe des gesetzlichen Rahmens in Verzug gerät;
g) der Kunde trotz mehrmaliger berechtigter Zahlungsaufforderungen nicht zahlt;
h) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsbeträgen in Verzug gerät;
i) der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug kommt oder diese schuldhaft verletzt. Ttm kann Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen, verlangen.
6.6 Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Leitung auf ttm (Preselection) voreingestellt wurde, so hat er die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungserbringung durch die ttm verhindert oder zu verhindern versucht oder ttm den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt. Etwaige Schadensersatzansprüche von ttm bleiben unberührt.
6.7 Im Falle der von ttm ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist ttm berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass ttm überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

7 Entgelte und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von ttm veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen ergeben. Abrechnungen erfolgen nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tage der Umschaltung.
7.3 Monatliche nutzungsunabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Sonstige Entgelte - insbesondere nutzungsabhängige Entgelte - sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.4 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind zahlbar in einer Frist 10 Tagen.
7.5 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Verbindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der time to market GmbH, oder der Deutschen Telekom AG.
7.6 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rechnung der ttm eingezogen, behält sich die ttm vor, dass eine Abrechnung und ein Einzug der Entgelte erst mit Erreichung einer Rechnungssumme von mindestens EUR 5,- oder mit Ablauf von drei Abrechnungsmonaten erfolgt.
7.7 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen, ist es für die Abrechnung durch die ttm oder die Deutsche Telekom AG erforderlich, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt hat. Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklastschriften hat der Nutzer zu tragen. Für jeden Fall werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 3,- fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
7.8 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn bestehenden Forderungen der ttm aus dem Preselectionvertrag zum Zwecke der Inkassierung auf Dritte einverstanden.
7.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.
7.10 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von ttm sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. ttm wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinweisen.
7.11 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinbarung berechnet.
7.12 Die Dauer einer Verbindung wird auf ganze Sekunden aufgerundet. Der Preis einer Leistung wird netto grundsätzlich mit 4 Nachkommastellen im Abrechnungssystem gehalten. Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung.
7.13 ttm speichert die Verbindungsdaten für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversand, sofern der Kunde keine sofortige Löschung beauftragt hat. Die Daten werden anschließend gelöscht, es sei denn, der Kunde zahlt nicht bzw. es liegt eine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung vor.
7.14 ttm stellt die Rechnung in einem elektronischen Format im Login-Bereich auf der Internetseite www.frankentel.de zur Verfügung. Falls im Einzelfall eine Rechnung im Papierformat erstellt wird, handelt es sich um eine Freiwillige Leistung der ttm. Ttm behält sich vor, hierfür ein Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen.

8 Zahlungsverzug
8.1 Bei Zahlungsverzug ist ttm berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten beglichen hat. Für die Dauer der Einstellung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilmäßig.
8.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die ttm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Falls der ttm ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die ttm berechtigt, diesen geltend zu machen. Darüber hinaus ist die ttm berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstanden Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8.3 Bei dem Angebot von allgemeinen Zugängen zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen gilt § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Demgemäss ist ttm berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre).
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ttm vorbehalten.
8.5 ttm ist befugt, den Kunden wegen einer Geldschuld durch Mahnung in Verzug zu setzen.

9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Gegen Forderungen von ttm kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
9.2 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

10 Leistungsstörungen
10.1 Die ttm verpflichtet sich, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
10.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Haftungsumfang begrenzt.

11 Haftung
11.1 ttm haftet für Sach- und Vermögensschäden nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten von ttm, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn ttm, ihre gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ttm bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe von € 12.500,-, sofern die Verletzung auf einfache Fahrlässigkeit von ttm, ihre gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. .
11.3 Bei Vermögensschäden haftet ttm gemäß § 7 II TKV bis zu einem Betrag von € 12.500,-- je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadensverursachendes Ereignis ist die Haftung von ttm auf den Höchstbetrag von € 10.000.000,- begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Übersteigt die Entschädigung, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten ist, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
11.4 Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Netzbetreiber eingetreten sind, haftet ttm dem Kunden nur in dem selben Umfang, wie die Betreiber der Netze ihrerseits gegenüber ttm haften.
11.5 Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.

12 Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
12.1 Der Kunde willigt darin ein, dass ttm seine personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich ttm zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt. Soweit dieser Widerruf ttm die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat ttm ein außerordentliches Kündigungsrecht.
12.2 ttm darf die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen Daten des Kunden (Bestandskunden) gemäß dem Telekommunikationsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern. Außerdem darf ttm folgende personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist:
a) die Nummer oder Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses oder der Einrichtung;
b) den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen;
c) die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommunikationsleistung;
d) die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen sowie deren Beginn und Ende nach Datum und Uhrzeit;
e) sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Entgeltabrechnung notwendigen Verbindungsdaten.

12.3 Die vorstehenden unter a) bis e) genannten Verbindungsdaten werden nach Wahl des Kunden
a) nach Versendung der Entgeltrechnung 6 Monate vollständig oder gekürzt gespeichert,
b) nach Versendung der Entgeltrechnung gelöscht.
Hat der Kunde weder a) noch b) gewählt, werden die Verbindungsdaten ungekürzt zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte nach Versand der Entgeltrechnung bis zu 6 Monate gespeichert.
12.4 Sind die Verbindungsdaten auf ausdrückliches Verlangen seitens des Kunden gelöscht, ist ttm von der Pflicht der Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei (§ 16 Abs. 2 TKV Telekommunikations-Kundenschutzverordnung).
12.5 Bei Verwendung eines Einzelverbindungsnachweises hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des betreffenden Anschlusses hierüber zu informieren und bei geschäftlicher Nutzung alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter hierüber unverzüglich zu informieren und etwa bestehende Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
12.6 Der Kunde willigt darin ein, dass ttm seine Bestandsdaten zur Beratung des Kunden, zur Marktforschung und zur Werbung verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienste ein. Die Daten des Angerufenen werden dabei unverzüglich anonymisiert. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.7 Beauftragt ttm Dritte mit der Einziehung der Entgeltforderungen, kann ttm Verbindungsdaten und sonstige zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste mit dem Kunden erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit ttm einen anderen Diensteanbieter, dessen sich ttm zur Erfüllung der dem Kunden geschuldeten Telekommunikationsdienst-leistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.

13 Bonitätsprüfung
Der Kunde willigt ein, dass ttm, die für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder weitere Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Bürgel, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Kommunikationsvertrages informiert und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass ttm zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über personenbezogene Daten von anderen Unternehmen des Konzerns einholt, verarbeitet und weiter gibt. Unabhängig davon wird ttm den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ttm, eines Vertragspartners der o.g. Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstiger Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der o.g. Wirtschaftsauskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunfteien-Auskünften nicht enthalten. Der Kunde kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen sind bei der ttm GmbH zu erfragen, oder aber dem bei Vertragsschluss ausgehändigten Merkblatt für Datenschutz zu entnehmen. Der Kunde willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständigen o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln.

14 Erfüllungsort / Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Würzburg.
14.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist Würzburg der Gerichtsstand. ttm steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
14.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ttm und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien, einem dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.

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