Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetzugänge und Internetdienstleistungen der time to market GmbH.
Der Service "FrankenTel" der time to market GmbH, Leibnizstraße 12, 97204 Höchberg (nachfolgend "ttm" genannt) stellt Kunden Schmal- und Breitband-Internetzugänge ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Internetzugänge und Internetdienste von ttm. Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags mit der Firma ttm über die Teilnahme am Internetzugang und Internetdienst. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht.
1. Allgemeines
ttm ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen gemäß Preisliste nach einer angemessenen Ankündigungsfrist (nicht kürzer als vier Wochen) zu ändern oder zu ergänzen. Hierunter fällt auch die Preisänderung infolge einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes.
Über die entsprechenden Änderungen wird auf dem Internet - Angebot der ttm unter der Adresse www.FrankenTel.de berichtet. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Ttm wird entsprechend darauf hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
2. Vertragsschluss, Anmeldung
2.1 Die Nutzung von ttm-Internetdienstleistungen kann nur erfolgen, wenn der Kunde über 18 Jahre alt ist und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. MINDERJÄHRIGE DÜRFEN DIE DIENSTE NUR MIT ZUSTIMMUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN NUTZEN. Insbesondere dürfen Minderjährige ohne die Einwilligung der Eltern keine Bestellungen aufgeben oder andere verbindliche Angebote oder Erklärungen abgeben. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
2.2 Der Kunde kann sich online, per Fax oder per Post für einen der ttm Internetzugänge und Internetdienste anmelden. Dafür hat er alle erforderlichen Angaben im Bestellprozess wahrheitsgemäß auszufüllen und eine gültige E- Mail Adresse anzugeben. Sämtliche Informationen zu ttm-Internetdienstleistungen (einschließlich der Rechnungen) werden von ttm ausschließlich an diese E-Mail Adresse gesandt. Der Kunde stimmt der Verwendung von E-Mail als ausschließliches Kommunikationsmedium zu.
2.3 Das Vertragsverhältnis beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist mit dem in der Auftragsannahmebestätigung angegebenen Datum. Die Auftragsbestätigung durch ttm enthält den individuellen Benutzernamen und das persönliche Kennwort.
2.4 Zur Annahme des Antrages des Kunden behält sich ttm vor,
a) im Rahmen einer Bonitätsprüfung bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei oder einem angegebenen Kreditinstitut gemäß Ziffer 13 Auskünfte einzuholen und die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen;
b) die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit der Firma ttm oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;
c) die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung gem. § 11 TKV abhängig zu machen;
d) den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern.
3. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
3.1 ttm stellt dem Kunden Internetzugänge und Internetdienste zur Verfügung. Mit den Breitband-Internetzugängen werden Produkte auf Basis eines T-DSL Anschlusses der Deutschen Telekom AG (DTAG) oder auf Basis eines Resale DSL Anschlusses der Deutschen Telekom AG zur Verfügung gestellt. Der T-DSL Anschluss der DTAG ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und ttm. Die zum Betrieb des T-DSL Anschlusses der DTAG erforderliche Hardware ist ebenfalls nicht Bestandteil dieses Vertrages. Schmalbandige Internetzugänge werden über eine Einwahlnummer realisiert.
3.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus diesen AGB, der jeweiligen Beschreibung von ttm auf der Internetseite von FrankenTel sowie den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.
ttm kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
3.3 ttm erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen des derzeit technisch und betrieblich Möglichen. ttm weist darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen von ttm-Diensten aufgrund von Einflüssen eintreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von ttm liegen. ttm übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz.
3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikations- / Internetdienstleistungen Änderungen Unterliegen, welche durch technische Neuentwicklungen sowie gesetzliche und/oder behördliche Neuregelungen begründet sind. ttm behält sich daher vor, Service und Leistung für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich anzupassen.
3.5 Fristen und Termine seitens ttm sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3.6 Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Pflichten des Kunden.
3.7 Verzögerungen bei erstmaliger Umschaltung gehen nicht zu Lasten von ttm. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber der ttm sind ausgeschlossen, soweit ttm nicht nach Ziffer 11 haftet.
3.8 Soweit ttm bestimmte weitere Leistungen und Dienste - wie z.B. die Bereitstellung von E-Mail-Adressen - unentgeltlich erbringt, hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. ttm ist befugt diese Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. ttm informiert den Kunden unverzüglich. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
3.9 ttm ist berechtigt, die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere zum Schutz des Kunden zu sperren für den Fall,
a) dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht;
b) des Vorliegens der Voraussetzungen der Ziff. 6.3;
c) der Verletzung der Ziff. 4.;
d) dass der Kunde ttm keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Rechnung mit dem Vermerk „unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.“ zurückkommt, bis zur Vermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift, um die sich die Firma ttm durch Nachfrage bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Es wird für die Ermittlung ein Betrag in Höhe von € 11,- zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben, resultierend aus dem entsprechenden Aufwand. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der ttm geringere Kosten nachzuweisen.
3.10 Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der ttm sachgerecht und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet,
a) ein gültiges E-Mail-Postfach zur Kommunikation mit ttm vorzuhalten und den dortigen Posteingang regelmäßig zu kontrollieren.
b) soweit ttm dem Kunden ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt, hat der Kunde dieses regelmäßig zu kontrollieren. Das zulässige Speichervolumen pro Postfach ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Zudem dürfen einzelne E-Mails die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegte Größe nicht überschreiten. Ist der Speicherraum erschöpft oder die zulässige Größe überschritten, werden E-Mails mit entsprechendem Vermerk zurückgewiesen.
c) ttm unverzüglich schriftlich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen. Der Kunde garantiert für die Richtigkeit der von Ihm gemachten Angaben.
d) folgende Handlungen zu unterlassen
Unaufgeforderten Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail), missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (Verbot von Blockaden fremder Rechner etc.), unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking), Durchsuchung eines Netzwerks nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning), die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdienste), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying), das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing) und Verbreitung von Viren (soweit ihm möglich);
e) sicherzustellen, dass seine auf dem Server von ttm eingesetzten Skripten und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch ttm stören könnten;
f) bei der Nutzung der ttm Dienste nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten zu verstoßen und insbesondere keine Inhalte in das Internet einzubringen oder für andere verfügbar zu machen, die die genannten Schutzgüter verletzen;
g) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben;
h) dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
i) sicherzustellen, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen;
i) ttm innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens oder der Bezeichnung des Kunden, unter der er in den Betriebsunterlagen von ttm geführt wird, sowie jede Änderung der Anschrift mitzuteilen.
4.2 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Buchstaben (a) bis (i), ist ttm berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist. Verstößt der Kunde gegen eine der in Abs. 5.1 genannten Pflichten, ist ttm sofort - in den Fällen der Buchstaben (c) und (i) nach erfolgloser Abmahnung - zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Falls der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des ttm entstandenen Schadens bzw. zu einer entsprechenden Haftungsfreistellung verpflichtet.
4.3 ttm weist darauf hin, dass der Kunde durch den Zugang zum WWW und zu anderen, weltweiten Netzwerken möglicherweise virenbehaftete oder sonstige schädliche Daten erhält. Dem Kunden wird daher empfohlen, entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.
4.4 Der Kunde stellt ttm von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund vom Kunden zu vertretender widerrechtlicher Nutzung des ttm-Dienstes frei.
5. Nutzung durch Dritte
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftlicher Zustimmung von ttm auf Dritte zu übertragen. Bei Verweigerung der Zustimmung steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
5.2 Ein Weiterverkauf von Leistungen, unentgeltlich oder entgeltlich, die die ttm im Rahmen dieses Vertrages gegenüber dem Kunden erbringt, ist dem Kunden untersagt, es sei denn, die ttm hat dem Weiterverkauf vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Kunde der ttm eine Vertragsstrafe in Höhe des durch den Weiterverkauf der Leistungen der ttm erzielten Umsatzes sowie den Ersatz eines eventuell darüber hinausgehenden Schadens. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
5.3 Der Kunde hat seine Verbindungskennung (Mitgliedernamen, Passwort, PIN und REALM) geheim zu halten und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. ttm weist daraufhin, dass die Speicherung des DSL Passwortes auf dem Rechner die Gefahr eines Missbauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von der Verbindungskennung oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, ttm unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung der Verbindungskennung zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Kunde zu tragen, soweit er die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung zu vertreten hat.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Verträge sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfertigen Bereitstellung der vereinbarten Leistung.
6.2 Sofern im jeweiligen Auftragsformular, besonderen Geschäftsbedingungen oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung mit ttm keine besondere Kündigungsfrist vorgesehen ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, danach mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Falls keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonates zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 ttm ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages u.a. berechtigt, wenn:
a) der Kunde sich trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig verhält;
b) der Kunde Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei Benutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
c) der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankündigung einstellt;
d) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;
e) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt und/oder eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann;
f) der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungsbeträge in Höhe des gesetzlichen Rahmens in Verzug gerät;
g) der Kunde trotz mehrmaliger berechtigter Zahlungsaufforderungen nicht zahlt;
h) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsbeträgen in Verzug gerät;
i) der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug kommt oder diese schuldhaft verletzt. Ttm kann Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen, verlangen.
j) der Kunde aufgrund seines Vorwahlbereiches ein höheres Entgelt für die Leistungserbringung von ttm ablehnt.
6.5 Wenn der Kunde die Leistungserbringung durch die ttm verhindert oder zu verhindern versucht oder ttm den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt, so hat er die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Etwaige Schadensersatzansprüche von ttm bleiben unberührt.
6.6 Im Falle der von ttm ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist ttm berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass ttm überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
7. Entgelte und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von ttm veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen ergeben. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung.
7.3 Monatliche nutzungsunabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Sonstige Entgelte - insbesondere nutzungsabhängige Entgelte - sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.4 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind zahlbar in einer Frist 10 Tagen.
7.5 Die Berechnung und/oder der Einzug der angefallenen Verbindungsentgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der time to market GmbH.
7.6 Werden die Verbindungsentgelte im Namen und auf Rechnung der ttm eingezogen, behält sich die ttm vor, dass eine Abrechnung und ein Einzug der Entgelte erst mit Erreichung einer Rechnungssumme von mindestens EUR 5,- oder mit Ablauf von drei Abrechnungsmonaten erfolgt.
7.7 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen, ist es für die Abrechnung durch die ttm erforderlich, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt hat. Gebühren für durch den Kunden zu vertretene Rücklastschriften hat der Nutzer zu tragen. Für jeden Fall werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 3,- fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
7.8 Der Kunde erklärt sich mit einer Abtretung der gegen ihn bestehenden Forderungen der ttm zum Zwecke der Inkassierung auf Dritte einverstanden.
7.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.
7.10 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von ttm sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. ttm wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinweisen.
7.11 Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder Vereinbarung berechnet.
7.12 ttm speichert die Verbindungsdaten für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversand, sofern der Kunde keine sofortige Löschung beauftragt hat. Die Daten werden anschließend gelöscht, es sei denn, der Kunde zahlt nicht bzw. es liegt eine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung vor.
7.13 ttm stellt die Rechnung in einem elektronischen Format im Login-Bereich auf der Internetseite www.frankentel.de zur Verfügung. Falls im Einzelfall eine Rechnung im Papierformat erstellt wird, handelt es sich um eine Freiwillige Leistung der ttm. Ttm behält sich vor, hierfür ein Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen.
8. Zahlungsverzug
8.1 Bei Zahlungsverzug ist ttm berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilmäßig.
8.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die ttm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Falls der ttm ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die ttm berechtigt, diesen geltend zu machen. Darüber hinaus ist die ttm berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstanden Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann ttm das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ttm vorbehalten.
8.5 ttm ist befugt, den Kunden wegen einer Geldschuld durch Mahnung in Verzug zu setzen.
9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Gegen Forderungen von ttm kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
9.2 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
10 Leistungsstörungen
10.1 Die ttm verpflichtet sich, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
10.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Haftungsumfang begrenzt.
11. Haftung
11.1 ttm haftet für Sach- und Vermögensschäden nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten von ttm, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn ttm, ihre gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ttm bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe von € 12.500,-, sofern die Verletzung auf einfache Fahrlässigkeit von ttm, ihre gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. .
11.3 Bei Vermögensschäden haftet ttm gemäß § 7 II TKV bis zu einem Betrag von € 12.500,-- je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadensverursachendes Ereignis ist die Haftung von ttm auf den Höchstbetrag von € 10.000.000,- begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Übersteigt die Entschädigung, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten ist, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
11.4 Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Netzbetreiber eingetreten sind, haftet ttm dem Kunden nur in dem selben Umfang, wie die Betreiber der Netze ihrerseits gegenüber ttm haften.
11.5 Ferner haftet ttm nicht für Schäden, soweit der Kunden deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen, Einsatz von Virenscannern, ausreichende Sicherungsmaßnahmen, ausreichende Einweisung des jeweiligen Anwenders sowie Absicherung durch Backup-Verfahrens, hätte verhindert werden können.
11.6 Soweit ttm dem Kunden lediglich den Zugang zur Nutzung des Internet vermittelt, unterliegen die vom Kunden übermittelten oder angeforderten Daten keiner Überprüfung durch ttm. Soweit übermittelte Inhalte nicht ausdrücklich als ttm-Inhalte gekennzeichnet sind, sind sie fremde Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes.
11.7 Soweit ttm dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit gewährt, bestimmte Inhalte in Foren einzustellen, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle derartigen Inhalte sind für ttm ebenfalls fremde Inhalte im Sinne des Teledienstegesetzes.
11.8 ttm haftet gemäß dem Produkthaftgesetz.
11.9 Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.
12. Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
12.1 Der Kunde willigt darin ein, dass ttm seine personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich ttm zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt. Soweit dieser Widerruf ttm die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat ttm ein außerordentliches Kündigungsrecht.
12.2 ttm darf die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen Daten des Kunden (Bestandskunden) gemäß dem Telekommunikationsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern. Außerdem darf ttm folgende personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen (Verbindungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist.
12.3 Bei Verwendung eines Einzelverbindungsnachweises hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des betreffenden Anschlusses hierüber zu informieren und bei geschäftlicher Nutzung alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter hierüber unverzüglich zu informieren und etwa bestehende Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
12.4 Der Kunde willigt darin ein, dass ttm seine Bestandsdaten zur Beratung des Kunden, zur Marktforschung und zur Werbung verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienste ein. Die Daten des Angerufenen werden dabei unverzüglich anonymisiert. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.5 Beauftragt ttm Dritte mit der Einziehung der Entgeltforderungen, kann ttm Verbindungsdaten und sonstige zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste mit dem Kunden erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit ttm einen anderen Diensteanbieter, dessen sich ttm zur Erfüllung der dem Kunden geschuldeten Telekommunikationsdienstleistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.
13 Bonitätsprüfung
Der Kunde willigt ein, dass ttm, die für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder weitere Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Bürgel, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Kommunikationsvertrages informiert und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass ttm zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über personenbezogene Daten von anderen Unternehmen des Konzerns einholt, verarbeitet und weiter gibt. Unabhängig davon wird ttm den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ttm, eines Vertragspartners der o.g. Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstiger Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der o.g. Wirtschaftsauskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunfteien-Auskünften nicht enthalten. Der Kunde kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen sind bei der ttm GmbH zu erfragen, oder aber dem bei Vertragsschluss ausgehändigten Merkblatt für Datenschutz zu entnehmen. Der Kunde willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständigen o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln.
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist Würzburg.
14.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist Würzburg der Gerichtsstand. ttm steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
14.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ttm und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien, einem dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.
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